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Veröffentlichung der Yogyakarta-Prinzipien
zu sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität
An die Lesbian and Gay Liberation Front e.V.
Wir sind hoch erfreut, Ihnen die bevorstehende Veröffentlichung der Yogyakarta-Prinzipien [Yogyakarta Principles] zur Anwendung der internationalen Menschenrechte auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität mitzuteilen.
Diese Prinzipien wurden auf einer Versammlung internationaler Menschenrechtsexperten/innen in Yogyakarta, Indonesien, im vergangenen November entwickelt. Mitgastgeber/innen waren die International Commission of Jurists [Internationale Juristenkommission] und der International Service for Human Rights [Internationaler Menschenrechtsdienst] im Namen einer Koalition von Menschenrechtsorganisationen. Die Prinzipien weisen geltende Menschenrechtsstandards aus, an die Regierungen sich halten müssen. Sie sind von Richtern/innen, Akademiker/innen, einer früheren Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen, Sonderberichtserstattern/innen der Vereinten Nationen, Mitgliedern von Vertragsgremien, NGOs und anderen verabschiedet worden.
Die Yogyakarta-Prinzipien widmen sich einer breiten Palette von Menschenrechtsfragen hinsichtlich der Probleme mit der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität in aller Welt – ob es sich dabei um eine Anfechtung der kolonialen Strafgesetze in Indien, eine vorgeschlagene diskriminierende Gesetzgebung in Nigeria, den Mord an einer Transgender-Aktivistin in Argentinien, die Reaktion auf Misshandlungen durch die Polizei in den Vereinigten Staaten, die Gewalt gegen Transgender-Personen in Nepal, das Verbot einer Pride-Parade in Russland, den Ausschluss von Sachverhalten sexueller Orientierung und der Geschlechtsidentität in europäischen Lehrplänen, die so genannte " " Vergewaltigung und Gewalt mit Strafcharakter gegen Lesben in Ländern überall auf der Welt, mit Straflosigkeit für die Täter, handelt – die Prinzipien machen klar, dass dies Menschenrechtsverletzungen im Sinne des Verstoßes gegen internationales Recht sind, und, dass die internationale Staatengemeinschaft darauf reagieren muss.
Die Prinzipien werden formell am Montag, dem 26. März, unmittelbar im Anschluss an eine Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vorgestellt. Dazu werden in Parallelveranstaltungen während der Ratssitzung Diskussionen und Analysen der Prinzipien und ihrer Anwendung auf Fragen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität in aller Welt möglich sein.
Sie könnten sich überlegen, eine lokale oder regionale Medienveranstaltung zu organisieren, in der die Anwendung der Prinzipien auf Probleme von besonderem Interesse in Ihrem Land oder Ihrer Region herausgestellt werden – entweder zeitgleich mit der Vorstellung der Prinzipien oder in den kommenden Wochen oder Monaten. Wir können eine Vorlage für eine Pressemitteilung anbieten, die sie an Ihre lokalen Bedürfnisse anpassen können, und einige Materialien, um an der Planung einer lokalen oder regionalen Veranstaltung interessierten Gruppen zu helfen.
Wenn Sie an der Herausgabe einer lokalen Pressemitteilung, der Organisation einer Pressekonferenz oder daran, auf andere Weise Aufmerksamkeit auf die Prinzipien in Ihrer Region zu lenken, interessiert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf unter: mail@yogyakartaprinciples.org.
Eine vollständige Fassung der Prinzipien wird innerhalb der nächsten Tage online verfügbar sein. Bis dahin finden Sie weiter unten zwei Erläuterungen – eine mit mehr Informationen über das Zustandekommen der Yogyakarta-Prinzipien; die zweite vermittelt einen kurzen Überblick über die Reichweite der von den Prinzipien abgedeckten Menschenrechtsfragen.
Vielen Dank und freundliche Grüße. Wir schätzen Ihre Unterstützung sehr, Aufmerksamkeit auf diese wichtigen Menschenrechtsfragen zu lenken.
Internationale Juristen/innenkommission und Internationaler Menschenrechtsdienst im Namen des Yogyakarta-Sekretariats
E-Mail: mail@Yogyakartaprinciples.org
1. Erläuterung: Fragen zu den Yogyakarta-Prinzipien
Diese Unterlage vermittelt kurze Hintergrundinformationen über die Yogyakarta-Prinzipien. Für ein genaues Verständnis des Textes nehmen Sie bitte die Prinzipien selbst zu Hilfe.
Was sind die Yogyakarta-Prinzipien?
Die Yogyakarta-Prinzipien sind eine Reihe von Prinzipien zur Anwendung von internationalen Menschenrechten in Bezug auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität. Die Prinzipien bekräftigen geltende internationale rechtliche Standards, die alle Staaten erfüllen müssen. Sie stellen eine andere Zukunft in Aussicht, in der alle frei und gleich an Würde und Rechten geborenen Menschen dieses kostbare Geburtsrecht genießen können.
Warum werden sie gebraucht?
Menschenrechtsverletzungen gegenüber Personen wegen ihrer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität machen ein weltweites Verhaltensmuster von großer Bedeutung aus. Sie umfassen außergerichtliche Hinrichtungen, Folter und Misshandlungen, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung, Missachtungen der Privatsphäre, willkürliche Inhaftierung, Verweigerung von Beschäftigung und Bildungsangeboten sowie massive Diskriminierung in Bezug auf den Genuss anderer Menschenrechte.
Wichtige Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen bekräftigen die Verpflichtung der Staaten, allen Menschen wirksamen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität zu garantieren. Allerdings ist die internationale Reaktion bruchstückhaft und uneinheitlich gewesen. Daher rührt die Notwendigkeit eines übereinstimmenden Verständnisses der umfassenden Geltung internationaler Menschenrechtsstandards und ihrer Anwendung in Bezug auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität. Genau das leisten die Yogyakarta-Prinzipien.
Wie sind die Yogyakarta-Prinzipien zustande gekommen?
Die Prinzipien wurden von einer Gruppe handverlesener Menschenrechtsexperten/innen aus verschiedenen Regionen und mit unterschiedlichem Werdegang, darunter Richtern/innen, Akademiker/innen, eine ehemalige Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen, Sonderberichterstatter/innen der Vereinten Nationen, Mitglieder von Vertragsgremien, NGOs und anderen entwickelt und einstimmig verabschiedet. Der Berichterstatter des Vorgangs, Professor Michael O'Flaherty hat immense Beiträge beim Verfassen und bei der Überarbeitung der Yogyakarta-Prinzipien geleistet.
Eine zentrale Veranstaltung während der Entwicklung der Prinzipien war ein internationales Seminar von vielen dieser Rechtsexperten/innen. Es fand vom 06. bis 09. November 2006 an der Gadjah Mada Universität in Yogyakarta, Indonesien, statt. In diesem Seminar wurden Charakter, Umfang und Umsetzung der staatlichen Menschenrechtsverpflichtungen in Bezug auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität nach geltenden Menschenrechtsverträgen und -gesetzen klargestellt.
Was decken sie ab?
Die Yogyakarta-Prinzipien widmen sich einer breiten Palette von Menschenrechtsstandards und ihre Anwendung auf Fragen in Bezug auf Fragen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität. Diese umfassen außergerichtliche Hinrichtungen, Gewaltanwendung und Folter, Zugang zur Justiz, Privatleben, Nichtdiskriminierung, Rechte auf Ausdrucks- und Versammlungsfreiheit, Beschäftigung, Gesundheit, Bildung, Einwanderungs- und Flüchtlingsfragen, öffentliche Teilhabe und eine Vielfalt anderer Rechte.
Wie können diese Rechte umgesetzt werden?
Die Prinzipien bekräftigen die vorrangige Verpflichtung von Staaten, Menschenrechte umzusetzen. Jedes Prinzip ist mit genauen Empfehlungen an Staaten verbunden. Allerdings machen die Prinzipien auch deutlich, dass alle Akteure/innen verantwortlich sind, Menschenrechte zu fördern und zu schützen. Zusätzliche Empfehlungen richten sich deshalb an das Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen, nationale Menschenrechtsinstitutionen, die Medien, Nichtregierungsorganisationen und andere.
2. Erläuterung: Die Yogyakarta-Prinzipien – eine Übersicht
Die Yogyakarta-Prinzipien widmen sich einer breiten Palette von Menschenrechtsstandards und ihre Anwendung auf Fragen in Bezug auf Probleme mit der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität. In dieser Übersicht werden die Prinzipien kurz umrissen und einige Beispiele ihrer Anwendung aufgezeigt.
Präambel: In der Präambel werden Menschenrechtsverletzungen aufgrund sexueller Orientierung und der Geschlechtsidentität bestätigt, der relevante rechtliche Rahmen begründet und die Schlüsselbegriffe definiert.
Rechte der allgemeinen Inanspruchnahme von Menschenrechten, der Nichtdiskriminierung und Anerkennung vor dem Gesetz: In den Prinzipien 1 bis 3 werden die Prinzipien der Universalität der Menschenrechte und ihre diskriminierungsfreie Anwendung auf alle Personen sowie das Recht aller Menschen auf Anerkennung vor dem Gesetz dargestellt.
Beispiel:
* Homosexualität kriminalisierende Gesetze verstoßen gegen das internationale Recht auf Nichtdiskriminierung (Entscheidung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen).
Recht auf menschliche und persönliche Sicherheit: In den Prinzipien 4 bis 11 werden die Grundrechte auf Leben, Freiheit von Gewalt und Folter, Privatsphäre, Zugang zur Justiz und Freiheit vor willkürlicher Inhaftierung aufgeführt.
Beispiele:
* Die Todesstrafe wird weiterhin für gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen einvernehmlichen Erwachsenen verhängt, obwohl in Resolutionen der Vereinten Nationen betont wird, dass die Todesstrafe bei "sexuellen Beziehungen zwischen einvernehmlichen Erwachsenen" nicht verhängt werden dürfe.
* Elf Männer wurden in einer Schwulenbar verhaftet und für über ein Jahr inhaftiert. Die Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierung der Vereinten Nationen kam zu dem Schluss, dass die Männer unter Verletzung des internationalen Rechts inhaftiert waren und stellte mit Besorgnis fest, dass "einer der Häftlinge in Folge dieser willkürlichen Inhaftierung starb".
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: In den Prinzipien 12 bis 18 wird die Bedeutung der Nichtdiskriminierung bei der Inanspruchnahme wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte angeführt, unter anderen in den Bereichen Beschäftigung, Wohnungswesen, soziale Sicherheit, Bildung und Gesundheit.
Beispiele:
* Lesben und Transgender-Frauen sind einem erhöhten Risiko der Diskriminierung, Obdachlosigkeit und Gewalt ausgesetzt (Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über angemessenes Wohnen).
* Mädchen, die ihre gleichgeschlechtliche Neigung offenbaren, sind der Diskriminierung und Entfernung aus Bildungseinrichtungen ausgesetzt (Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über das Recht auf Bildung).
* Der Hochkommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen hat seine Besorgnis über Gesetze geäußert, die "eine Geschlechtsumwandlung für Transsexuelle verbieten oder intersexuelle Personen verpflichten, eine solche Operation gegen ihren Willen vornehmen zu lassen".
Rechte auf Ausdrucks-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit: In den Prinzipien 19 bis 21 wird die Bedeutung betont, sich selbst, seine Identität und Sexualität ohne staatlichen Eingriff wegen sexueller Orientierung oder der Geschlechtsidentität frei auszudrücken, einschließlich der Rechte, an friedlichen Versammlungen und Veranstaltungen in der Öffentlichkeit teilzunehmen und sich auf andere Weise gemeinsam mit anderen zu vereinigen.
Beispiel:
* Eine friedliche Versammlung zur Förderung von Gleichstellung aufgrund sexueller Orientierung und der Geschlechtsidentität wurde von den Behörden verboten und Teilnehmer/innen wurden von der Polizei und extremistischen Nationalisten belästigt und eingeschüchtert, indem Sprüche wie "Lasst uns die Schwulen erwischen" und "Wir werden das mit euch machen, was Hitler mit den Juden gemacht hat" gebrüllt wurden (Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über gegenwärtige Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit verbundener Intoleranz).
Freizügigkeit und Asyl: In den Prinzipien 22 und 23 wird ein Schlaglicht auf die Rechte von Menschen geworfen, um Asyl vor Strafverfolgung aufgrund sexueller Orientierung oder der Geschlechtsidentität nachzusuchen.
Beispiel:
* Flüchtlingsschutz sollte Personen gewährt werden, die einer wohlbegründeten Furcht vor Strafverfolgung aufgrund sexueller Orientierung ausgesetzt sind (Leitlinien des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge).
Rechte auf Teilnahme am Kultur- und Familienleben: In den Prinzipien 24 bis 26 werden die Rechte von Personen auf Teilnahme am Familienleben, am öffentlichen und am kulturellen Leben in ihrem Gemeinwesen ohne Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder der Geschlechtsidentität aufgeführt.
Beispiel:
* Staaten sind verpflichtet, bei der Gewährung von Partnerschaftsvergünstigungen wie Witwer/nrenten nicht zwischen Beziehungen unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts zu diskriminieren (Entscheidung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen).
Rechte von Menschenrechtsverteidigern/innen: Im Prinzip 27 wird das Recht auf Verteidigung und Förderung von Menschenrechten ohne Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder der Geschlechtsidentität und die Verpflichtung von Staaten, den Schutz von in diesen Bereichen aktiven Menschenrechtsverfechtern/innen zu garantieren, anerkannt.
Beispiel:
* Für Fragen der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität aktive Menschenrechtsaktivisten/innen in Staaten und Regionen sind überall auf der Welt "bedroht, ihre Häuser und Büros überfallen, angegriffen, gefoltert, sexuell missbraucht, mit regelmäßigen Todesdrohungen gequält und sogar ermordet worden. Eine Hauptsorge ist in dieser Hinsicht ein fast vollständiger Mangel an Ernsthaftigkeit, mit der solche Fälle von den beteiligten Behörden behandelt werden." (Bericht des Sonderbotschafters des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über Menschenrechtsverteidiger/innen).
Rechte auf Wiedergutmachung und strafrechtliche Verantwortung: In den Prinzipien 28 und 29 wird die Bedeutung, Rechtsverletzer/innen verantwortlich zu machen und eine angemessene Wiedergutmachung für von Rechtsverletzungen Betroffene, bekräftigt.
Beispiel:
* Der Hochkommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte hat Besorgnis über "die Straffreiheit bei Gewalt gegen LGBT" und "die Verantwortung des Staates, wirksamen Schutz zu erweitern" geäußert. Der Hochkommissar stellt fest, dass "die Ausgrenzung von LGBT aus diesen Schutzmaßnahmen nicht nur klar gegen internationale Menschenrechte verstößt, sondern auch gegen die allgemeinen Standards der Humanität, die uns alle definieren".
Zusätzliche Empfehlungen: In den Prinzipien werden 16 zusätzliche Empfehlungen an nationale Menschenrechtsinstitutionen, professionelle Gremien, Spender/innen, NGOs, den Hochkommissar für Menschenrechte, Einrichtungen der Vereinten Nationen, Spezialorgane und andere aufgeführt.
Beispiel:
* Die Prinzipien schließen mit der Feststellung der Verantwortung einer Reihe von Akteuren/innen, Menschenrechte zu fördern und zu schützen, und diese Standards in ihre Arbeit zu integrieren. In einer im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am 01. Dezember 2006 abgegebenen gemeinsamen Erklärung von 54 Staaten aus vier der fünf Regionen der Vereinten wird der Menschenrechtsrat Nationen zum Beispiel dringend aufgefordert, "Menschenrechtsverletzungen aufgrund sexueller Orientierung und der Geschlechtsidentität eine angemessene Aufmerksamkeit zu schenken" und wird der Einsatz der Zivilgesellschaft in diesem Bereich empfohlen. Außerdem werden darin "alle Spezialorgane und Vertragsgremien aufgefordert, die Berücksichtigung von Menschenrechtsverletzungen aufgrund sexueller Orientierung und der Geschlechtsidentität in ihre relevanten Mandate einzubeziehen". Wie in dieser Erklärung festgestellt wird und die Yogyakarta-Prinzipien bestätigen, liegt der wirksame Schutz der Menschenrechte in der Verantwortung aller.
Liste
der Yogyakarta-Prinzipien zur Anwendung der internationalen Menschenrechte
in Bezug auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität
Präambel
Prinzip 01. Universalität der Menschenrechte
Prinzip 02. Die Rechte auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung
Prinzip 04. Das Recht auf Leben
Prinzip 05. Das Recht auf Sicherheit der Person
Prinzip 06. Das Recht auf Privatsphäre
Prinzip 08. Das Recht auf einen fairen Prozess
Prinzip 09. Das Recht auf menschenwürdige Behandlung in der Haft
Prinzip 10. Schutz vor Folter, grausamer und erniedrigender Behandlung oder Strafe
Prinzip 11. Schutz vor allen Formen der Ausbeutung, vor Menschenkauf und –handel
Prinzip 12. Das Recht auf Arbeit
Prinzip 13. Das Recht auf soziale Sicherheit und andere soziale Schutzmaßnahmen
Prinzip 14. Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard
Prinzip 15. Das Recht auf eine angemessene Wohnung
Prinzip 16. Das Recht auf Erziehung
Prinzip 17. Das Recht auf bestmögliche Gesundheitsstandards
Prinzip 18. Das Recht auf Schutz vor medizinischer Willkür
Prinzip 19. Das Recht auf Meinungs- und Ausdrucksfreiheit
Prinzip 20. Das Recht auf friedliche Versammlungsfreiheit
Prinzip 21. Das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Prinzip 22. Das Recht auf Reisefreiheit
Prinzip 23. Das Recht auf Asylsuche
Prinzip 24. Das Recht auf Familiengründung
Prinzip 25. Das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben
Prinzip 26. Das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben
Prinzip 27. Das Recht auf Förderung der Menschenrechte
Prinzip 28. Das Recht auf Wiedergutmachung (Opfer)
Prinzip 29. Strafrechtliche Verantwortung (Täter)
Zusätzliche Empfehlungen
Quelle: www.arc-international.net * Übersetzung aus dem Englischen: Gerhard Grühn * Anmerkungen des Übersetzers in eckigen Klammern * In Texten verwendete und nicht erläuterte Abkürzungen: LGBTIQ - Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender [Menschen mit Geschlechtsrollen übergreifender Identität], Intersexuelle, Queer (lesbisch, schwul, bisexuell, transgender, intersexuell, queer), EG – Europäische Gemeinschaft(en), EU - Europäische Union, NGO - nichtstaatliche Organisation * Angabe von Links ohne Hinweis in eckigen Klammern beziehen sich auf Webseiten in englischer Sprache.
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