Infofaltblatt Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz |
|
![]()
|
BürgerInnenforum
Gleiche Rechte, anders zu sein! Gleichbehandlung einfordern! Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18. August dieses Jahres in Kraft getreten. In diesem Faltblatt finden Sie einen Überblick mit Beispielen in Klammern über den neuen Diskriminierungsschutz im Arbeits- und All-tagsleben. Er gilt überwiegend für verschiede-ne Beweggründe der Diskriminierung. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei: Ø
Beratungsstellen und
Interessenvertretun-
Ø
Gewerkschaften (im Bereich
Beschäfti-
Ø
Verbraucherzentralen und
Mietervereine
Ø
Antidiskriminierungsstelle
des Bundes Sie können jetzt sogar gerichtlich innerhalb von zwei Monaten gegen Diskriminierungen vorgehen und Beseitigung der diskriminieren-den Handlung/Regelung, Unterlassung und / oder Schadensersatz, finanzielle Entschädi-gung oder Schmerzensgeld beantragen. Wenn Sie Indizien vorlegen, die darauf schließen lassen, dass eine Diskriminierung vorliegt, muss die Gegenseite beweisen, dass sie nicht diskriminiert hat. |
Diskriminierung hat viele Gesichter Benachteiligungen sollen bei folgenden Diskri-minierungsmerkmalen verhindert oder beseitigt werden:
Ø
Ethnische Herkunft
Ø Geschlecht - Männer und Frauen Ø
Religion / Weltanschauung Ø Behinderung (körperlich, geistig, seelisch) Ø Alter (junge, ältere und alte Menschen) Ø
Sexuelle Identität
- Lesben, Schwule,
Unmittelbare und mittelbare Benachteiligung
Belästigung und sexuelle Belästigung
Anweisung zur Benachteiligung |
Beschäftigung und Beruf Diskriminierung ist in folgenden Bereichen für alle Diskriminierungsmerkmale verboten:
Zugang
zur Erwerbstätigkeit
Beruflicher
Aufstieg
Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
Berufsberatung
und Berufsbildung
Mitgliedschaft
in berufsbezogenen Vereinigungen Zulässige Ungleichbehandlung Ø
Berufliche Anforderungen |
|
Allgemeiner Geschäftsverkehr Der Diskriminierungsschutz ist bei den Be-nachteiligungsgründen ethnische Herkunft, Ge-schlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexuelle Identität zunächst beschränkt auf:
Massengeschäfte und
vergleichbare Schuld-verhältnisse und alle privatrechtlichen
Versi-cherungen. So genannte Massengeschäfte sind Geschäfte, bei denen das
Ansehen der Person keine Rolle spielt. Wohnungsvermietung ist nur dann ein Massengeschäft, wenn der Vermieter mehr als 50 Wohnungen vermietet. Kreditgeschäfte sind keine Massengeschäfte. Zulässige Ungleichbehandlung Nur, wenn ein sachlicher Grund bewiesen werden kann.
Ø Vermeidung
von Gefahren oder Schäden
Ø
Schutz der Intimsphäre
Ø
Gewährung von Vorteilen
Ø
Im Rahmen der Religion
Ø
Private
Versicherungsverträge |
Größerer Diskriminierungsschutz beim Merkmal ethnischer Herkunft Zusätzlich zum Schutz bei Massengeschäften und privatrechtlichen Versicherungen kommt im Bereich Waren und Dienstleistungen ein zusätzlicher Diskriminierungsschutz nur für das Diskriminierungsmerkmal ethnische Herkunft bei Alltagsgeschäften, die öffentlich durch Werbung angeboten werden. (Taxifahrten, Besuch von Gaststätten, Miet-, Kredit- und Versicherungsverträge, Dienst- und Werkverträge, Privatverkäufe) Der Diskriminierungsschutz erstreckt sich auch auf den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste, die sozialen Vergünstigungen und die Bildung. Zulässige Ungleichbehandlung Ø
Verweigerung von Vermietung in
Hinsicht
Ø
Nähe- oder
Vertrauensverhältnis
Ø
Das AGG umfasst nicht das
Familien- und
Ø
Öffentliche Verwaltung,
Bildung (Schulen,
|
Was tun nach einer Diskriminierung Ruhe bewahren, Beweise in Form von Ant-worten auf die Fragen wo, wann, was, wer, warum sichern. Zeugen/innen zur Aussage bewegen.
Beschäftigung
und Beruf
Privatwirtschaft
Der Rechtsweg über das Allgemeine Sie müssen innerhalb von zwei Monaten Ihre Ansprüche schriftlich bei dem/r Diskriminie-renden mit Hinweis auf das AGG geltend machen. Besorgen Sie sich einen rechtli-chen Beistand.
Je nach Diskriminierung können Sie
beantragen:
Herausgeber:
BürgerInnenforum "Vielfalt statt Diskriminierung" – Netzwerk für
Antidiskriminierung von 21 Kölner Organisationen. V.i.S.d.P.: Gerhard
Grühn, Lesbian and Gay Liberation Front e.V. -
www.lglf.de |
Homepage *
Antidiskriminierung *
Bibliothek *
ILGA-Europa *
ILGA-Welt
*
lglf e.V. *
Kontakt
Wichtiger rechtlicher Hinweis: Für die Angaben auf dieser Website besteht
Haftungsausschluss.
Copyright ©
2006 lesbian and gay liberation front
e.V.
* Alle Rechte
vorbehalten.
Letzte Aktualisierung: Dezember 2006 * Impressum *
